Keine großen Änderungen im Abtreibungsgesetz

Am Montag verkündete der Justizminister bei einem Interview, dass auch zukünftig eine Abtreibung gesetzlich vertretbar ist, sofern ein mutmaßlicher Missbrauch vorliegt, oder eine Gefahr für das Leben der Mutter besteht. Letzteres kann sowohl psychischer als auch physischer Natur sein.


Über die am 22. Juli in den Raum gestellte Frage, ob eine Abtreibung auch dann gesetzlich ist, wenn der Fötus Deformationen aufweist, schwieg der Minister sich allerdings aus. Bisher ist es so, dass eine Abreibung ohne Zeitlimit möglich ist, sofern ein Gesundheitsrisiko für die Mutter besteht, bei mutmaßlicher Vergewaltigung bis zur 12. Woche und bei Deformationen bis zur 22. Woche.


Bei dieser Regelung handelte es sich allerdings nicht um ein Recht der Mutter, denn ohne die ausdrückliche Zustimmung eines Arztes konnte auch bisher keine einzige Abtreibung durchgeführt werden.


Offenbar herrscht immer noch keine Einigkeit, was die Schwangerschaftsunterbrechung im Falle einer Missbildung angeht, denn die Aussagen dazu sind leicht widersprüchlich. Während der Justizminister dieses Thema völlig ausklammerte, wurde von Seiten des Ministeriums laut, dass wohl auch dies zu einer legalen Abtreibung führen kann.



05.09.12 06:39

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