Kommentar: Hurra, wir verblöden!
Der verfassungsgemäße Auftrag, die Bevölkerung zu schützen und nach Kräften Schaden von ihr abzuwenden, treibt offenbar mal wieder höchst seltsame Blüten. Es hat den Anschein, als betrachteten es die Obrigkeiten und ihre adminstrativen Erfüllungsgehilfen als unverzichtbares Ziel, sich mit gesetzlicher Rückendeckung das Hirn wegzuverwalten. Der Bürger wird dabei solange zum Deppen gemacht, bis er nicht mehr merkt, von welchen Idioten er verwaltet und regiert wird.
Die DGT (Dirección General de Trafico), deren Geistesblitzen sich die motorisiert fortbewegende bürgerliche Melkkuh ohnehin nicht entziehen kann, fühlt sich als dem Innenministerium zugehörige Behörde offenbar berufen, den in ihren Augen sicherheitsrelevanten Maximen universelle Geltung zu verschaffen.
Wie anders könnte man sich erklären, dass ein Kinoplakat, auf dem zwei auf einem Motorroller sitzende Personen mit Bußgeld belegt werden, weil sie entgegen der Vorschrift dabei keinen Helm tragen?
Davon abgesehen, dass die ebenso rigorose wie undifferenzierte Helmpflicht vom einen oder anderen Zweiradfahrer vergleichsweise so empfunden wird, als verlange man, beim Baden die Strümpfe anzubehalten, geht aus der bildhaften Darstellung nicht eindeutig und zweifelsfrei hervor, ob sich das Fahrzeug wirklich bewegt, oder ob nur maschinell erzeugter Wind die Haare der Dame zum flattern bringt.
Wie man von anderen Fällen her weiß, geht es bei den Bemühungen um den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung vor allem auch um die Verteidigung und den Schutz der vielfältigen behördlichen Schnapsideen.
Um diese auf dem Rechtsweg und zugunsten der öffentlichen Kassen kostenpflichtig durchsetzen zu können, bedarf es entsprechender gesetzlicher Grundlagen. Im vorliegenden Fall, wo Julia Roberts und Tom Hanks Stein des Anstoßes waren, beruft man sich bei der Begründung des Bußgeldbescheides auf Art. 52 des Straßenverkehrsgesetzes, das sich auf in Bild oder Ton dargestellte, d.h. virtuelle Handlungen bezieht, die in der täglichen Realität unter Strafe stehen. Wer sich so etwas ausdenkt, muss keine Freunde haben und gezwungen sein, seine Zeit mit hirnrissigen Gedankenspielen tot-zuschlagen. Will die DGT mit Rückendeckung dieser absurden Verordnung in Zukunft auch in das filmische Geschehen selbst eingreifen, wo Ordnungswidrigkeiten und Straftaten als tragende Inhalte in „Bild und Ton“ dargestellt werden?
Wenn ja, werden Werbung und Computerspiele in die Schusslinie geraten und für den Amtsschimmel wird ein Schlachtfeld eröffnet, das ihn sowohl personell, kräftemäßig und vor allem auch intellektuell mehr als überfordern dürfte. Wie lange und bis an welche Grenze wollen wir uns diesen Unfug gefallen lassen?
Max
Quelle: Arena
08.11.11 20:30
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