Streit der Sprachen: Cacofonia oder Cagafonia?
Im „el Periodico“ vom 5.2.10 ist zu lesen, dass sich das „Juzgado Contencioso - Administrativo numero 9 de Barcelona“ damit zu befassen hatte, dass ein Immobilien-Makler sich weigert, 400 Euro Strafe zu bezahlen, weil er an seinem Büro „Fincas“ anstatt „Finques“ stehen hat, d.h. sein Büro in Spanisch, anstatt in Catalan beschriftet.
BARCELONA (09.02.2010): Im „el Periodico“ vom 5.2.10 ist zu lesen, dass sich das „Juzgado Contencioso - Administrativo numero 9 de Barcelona“ damit zu befassen hatte, dass ein Immobilien-Makler sich weigert, 400 Euro Strafe zu bezahlen, weil er an seinem Büro „Fincas“ anstatt „Finques“ stehen hat, d.h. sein Büro in Spanisch, anstatt in Catalan beschriftet.
Die ”Agència Catalana de Consum” ist die für derartige Maßnahmen zuständige Stelle, d.h. sie kümmert sich um die Einhaltung, bzw. um die Zuwiderhandlungen gegen einen Erlass der „Generalitat“ (allein dieser Name für eine simple Verwaltungsbehörde wie ein Landratsamt lässt schon tief blicken).
Vergangene Woche streikten die Kinobesitzer Barcelonas und ließen bis auf wenige Ausnahmen ihre Kinos geschlossen, weil die Forderung, dass Filme in Catalan synchronisiert sein müssten und die jetzige Praxis, katalanische Untertitel einzublenden, eine Herabwürdigung der katalanischen Sprache sei, für sie den wirtschaftlichen Ruin bedeuten könne, weil praktisch keine international bedeutenden Filme in katalanischer Fassung verfügbar sind. Nach Auffassung des den Angeklagten vertretenden Anwalts, verletze das Gesetz „de politica lingüistica“ von 1998 das fundamentale Recht der freien Meinungsäußerung.
Er forderte die Richterin auf, den Fall (und damit das gesamte Gesetzeswerk) an das Oberste Spanische Verfassungsgericht zu weisen und warf dem Gericht darüber hinaus Spitzfindigkeit und einseitige Interpretation vor, da das zugrunde liegende Gesetz „… como minimo el Catalan“ fordere und das Spanische, oder irgendeine andere Sprache, gleichberechtigt zulasse.
Der Anwalt kündigte an, dass er – falls die Strafe nicht zurückgenommen werde – den Europäischen Gerichtshof in Straßburg anrufen werde, der das Recht der freien Äußerung über nationale und regionale Gesetze seiner Mitgliedsländer stelle.
Der Verteidiger zog außerdem einen vergleichbaren Fall aus Kanada heran, wo 3 Unternehmer sich nicht der französischen, sondern der englischen Sprache bei ihren Firmenbeschriftungen bedienten und die am Ende freigesprochen wurden.
In Catalunya dagegen wurde das Gesetz aus 1998 erst unlängst verschärft und die Strafandrohung auf 3.000 Euro bis 10.000 Euro erhöht. Wer kann es den Betroffenen verdenken, daß unter ihnen inzwischen das Wortspiel von „Cagalunya“ die Runde macht. Autor Rolf Mathauser
Mit freundlicher Genehmigung von www.arena-info.com – ARENA - Der deutschen Tageszeitung für das Alt Empordà
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