Freispruch im Mordprozess

Der 28-jährige Kolumbianer, der wegen Mordes an einem Obdachlosen am 13.05.2009 auf Lanzarote angeklagt war, wurde gestern freigesprochen. Das Gremium ordnete nach zweieinhalb Jahren Haft seine Freilassung an.


Der Fall war von Anfang an nur auf Indizien aufgebaut. Lediglich eine Reihe an Fingerabdrücken sprach gegen den Angeklagten. Bis auf eine Ausnahme befanden sie sich alle auf dem Müllsack, der dem Toten über seinem Kopf gezogen wurde. Ein weiterer Abdruck, der sich auf der Trommel einer Waschmaschine am Tatort befand, konnte nicht 100 Prozentig dem Beklagen zugeordnet werden. Das Gremium befand die Erklärung von Stevens, dass er Müllsäcke der gleichen Art für jedermann zugänglich aufbewahrte, für glaubwürdig.


Die Staatsanwältin war nicht in der Lage einen Augenzeugen oder eindeutige Beweise bei Gericht vorzulegen, daher kam nur ein Freispruch in Frage. Der Angeklagte beteuerte immer wieder seine Unschuld.



27.01.12 21:58

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