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Samstag, 31.07.2010
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Kommentar: Ordnung in das Abtreibungsrecht bringen

Das neue Gesetz zum Abtreibungsrecht spaltet die spanische Gesellschaft. Unsere Kollegin Angelika Eisenführ kommentiert die verschiedenen Ansichten: Pro und Kontra zum Abtreibungsrecht.


Verantwortungsvoll mit Leben umgehen

MADRID: Unter dem Francoregime war Abtreibung selbstverständlich verboten und Frauen, die es dennoch taten, wurden schwer bestraft. Wie im faschistischen Deutschland unter Hitler galt auch in Spanien  eine Familie mit vielen Kindern als wichtigste Stütze der Gesellschaft. Da dies dem iberischen „Machismo“, also dem Überlegenheitsgefühl der Männer gegenüber den Frauen entgegenkam, hatten in den zwei Generationen, die Franco herrschte, viele Frauen bis zu zehn und mehr Kindern. Dies entsprach auch dem Wunsch der katholischen Kirche, die in Spanien traditionell sehr stark und mächtig war. Daher tat  sich die spanische Regierung nach Francos Tod und der Verabschiedung der ersten demokratischen Verfassung nach dem Militärregime schwer, das heikle  Thema  „Abtreibung“ zu  diskutieren. 

Gegen harten Widerstand  wurde schliesslich eine Lösung gefunden, die eine  freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung möglich machte, allerdings nur unter der Voraussetzung  gewichtiger Beweggründe wie beispielsweise körperliche Schäden des ungeborenen Wesens, unerträgliche  seelische  Belastung  für die Mutter oder eine vorhergehende Vergewaltigung. Jetzt soll das Abtreibungsrecht enorm liberalisiert werden: jedes Mädchen ab 16 Jahren soll die ungewollte Konsequenz ihres sexuellen Verhaltens straflos beseitigen dürfen, sogar ohne vorherige Beratung oder Rücksprache mit den  Eltern.

Ministerpräsident Rodriguez Zapatero hatte Mühe, die Gegenkundgebungen im Zaum zu halten: nicht  nur die verschiedenen inzwischen in Spanien zugelassenen Religionen und Konfessionen äusserten sich kritisch, sondern auch viele  Bürger. Die freiwillige Tötung eines ungeborenen Lebens mit dem Hinweis darauf, es sei in den ersten Wochen ja nur „eine gewisse gallertartige Masse“ stösst viele  nachdenkliche Menschen ab. Schliesslich ist diese Entwicklungsstufe die biologische Voraussetzung dafür,  dass der Mensch zu einem solchen heranreifen kann. Die Unterbrechung dieses Reifungsvorganges durch willkürliches Einschreiten der zukünftigen Mutter  ist und bleibt daher nach Meinung vieler Spanier ein Tötungsdelikt.

Am 17. Oktober findet in Madrid eine Grosskundgebung statt. Dort werden zwei Gruppen von Frauen voraussichtlich  kampfbereit und aggressiv aufeinander treffen: die  Feministinnen, denen die geplante Regelung immer noch nicht weit genug geht. Sie probten den Aufstand schon am letzten Sonntag in der spanischen Hauptstadt, wo sie  das neue Gesetz als eine „Beschneidung weiblicher Rechte“ und als „Rückschritt“ kritisierten. Manche Frauen trugen auf dem Rücken ein Plakat  mit dem Bild des Papstes, der statt seiner Tiara einen überlebensgrossen Pariser auf dem Kopf trug. Vertreter der verschiedenen Kirchen und  Gegnerinnen der allzu freien Abtreibung, die in Kürze erlaubt sein soll, werden ihrerseits ihre Überzeugung mit Plakaten und Schlagworten vertreten.

Zur vorbeugenden Abmilderung der vermutlich hoch schlagenden Wellen in diesem schwierigen Thema liess die Regierung in Madrid wissen, dass diejenigen Ärzte mit Gefängnis und jahrelangem Berufsverbot bestraft werden sollen, die  Abtreibungen „ausserhalb der gesetzlich genehmigten Fälle“ vornehmen. Aber wenn schon ein 16jähriges Mädchen ungestraft ein total gesund gezeugtes Kind jederzeit abtreiben darf, wo sollen denn dann noch „Fälle ausserhalb der gesetzlichen Normen“ gegeben sein?
Autor: Angelika Eisenführ

Mit freundlicher Genehmigung von www.arena-info.com – ARENA - Der deutschen Tageszeitung für das Alt Empordá

Mittwoch, 30. September 15:54 Uhr Alter: 304 Days


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Kommentare

Anzeige: 1 - 1 von 1.
 

Tilman Kluge | Donnerstag, 01-10-09 10:38

Wenn Sie von "Schwangerschaftsunterbrechungen" schreiben, sollten Sie sich dessen bewußt sein, daß es eine Unterbrechung der Schwangerschaft nicht gibt. Es gibt nur die Fortführung der Schwangerschaft oder ihr natürliches bzw. (durch Abtreibung) gewaltsames Ende.

 

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