Ihre Rechte als Fluggast sind durch die EU festgelegt
Der Koffer taucht nicht auf dem Förderband auf, endlose Flugverspätungen: beinahe jeder, der eine (Flug)-Reise tut, sah sich bereits mit einer ähnlichen Situation konfrontiert. Die EU-Verordnung Nr. 889/02 hat die Rechte der Fluggäste in erheblichem Maße verbessert und ausgedehnt.
Vor Einführung dieser Verordnung unterlag der Luftverkehr teilweise unterschiedlichen Regelungen. Nun sind die Bestimmungen über den nationalen und internationalen Luftverkehr vereinheitlicht.
Zudem haben die einzelnen Staaten durch entsprechende Normengebung dafür zu sorgen, dass die jeweilig ansässigen Fluggesellschaften in ausreichendem Maße versichert sind, um die volle Auszahlung jeglichen Schadenersatzes zu gewährleisten.
Im Vorfeld ist das Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet, ausreichende Informationen über die geltenden Schadenersatzbestimmungen und die jeweiligen Höchstgrenzen für Schäden an Personen, Gepäck oder bei Verspätungen zu geben. weiter zur Nachricht


