Antworten auf Anfragen zur Konzession in Sta. Margarita von der APA

-    Wer muss die Konzession beantragen?
-    Wann müssen wir die Konzession beantragen?
-    Was geschieht wenn wir die Konzession nicht beantragen?


Unser Anwalt von der APA Sta. Margarita Sr. Ortega nimmt dazu klare Stellung und empfiehlt:

Die Konzession auf Nutzungsrecht steht jedem Eigentümer grundsätzlich zu. Mit der Konzession von 30 Jahren will der Staat die Eigentümer entschädigen, vielmehr muss der Staat für eine Enteignung (expropiacion) eine entsprechende Entschädigung (indemnizacion) zahlen. Wenn der Eigentümer die Konzession beantragt, verliert er das Recht, den Klageweg einzuschreiten. Mit der Konzession erkennt er die Enteignung an und verliert den Anspruch auf Entschädigung. Eine Konzession stellt keine Sicherheit da, der Staat kann diese Konzession jederzeit zurücknehmen und der Eigentümer verliert jeglichen Anspruch auf das Grundstück / Bootssteg oder Hafen.

Die Vereinigung APA Sta. Margarita gestützt von unserem Rechtsberater Sr. Ortega empfiehlt, auf keinen Fall übereilt zu handeln und unter Druck eine Konzession zu beantragen. Ausführliche Information zum Ley de Costas mit der Enteignung finden Sie auf unserer Website www.euroclub24.com . Quelle: ARENA



07.02.11 11:56

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